Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Lage bringen, in der einem selbstbestimmtes Handeln verwehrt ist und wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können.
Auch Angehörige können in diesen Fällen nicht automatisch für Sie entscheiden!
Denn auch Ehegatten, verpartnerte Personen oder volljährige Kinder können nur mit Vollmacht - mit Ihrer schriftlichen Willenserklärung - oder als gerichtlich bestellte Betreuer für Sie handeln.
Wenn Sie Vorsorgeregelungen für sich treffen möchten, können Sie folgende Optionen aktiv entscheiden.
Einmal monatlich am Donnerstag bieten wir ab sofort (Stand: 06-2023) Einzelberatungen für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen an!
Termine dafür können Sie direkt bei Christine Bussas vereinbaren:
per E-Mail: bussas@bg-wsm.de
oder telefonisch unter: 04401/700 61 - 14
Bei dem privatrechtlichen Weg mittels einer selbstverfügten Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine von Ihnen ausgewählte Person, in Ihrem Auftrag zur Regelung bestimmter Aufgaben tätig zu werden, für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.
Beim gerichtlich kontrollierten Weg mittels einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie die Person, die das Betreuungsgericht im Bedarfsfall als Ihren gesetzlichen Betreuer bestellen soll.
Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Patientenverfügung. Hier können Sie gegenüber Angehörigen, Freunden, Ärzten, Bevollmächtigten oder Betreuern, Wünsche und Wertvorstellungen für eine künftige ärztliche Versorgung, z.B. in Bezug auf lebensverlängernde bzw. lebenserhaltende Maßnahmen, äußern.